Mutterschutz

Die Ankündigung der Geburt eines Kindes ist sehr erfreulich, führt jedoch auch häufig zu Fragen.

Ich bin schwanger. Wie und wo melde ich meine Schwangerschaft?

Bitte sprechen Sie zunächst mit Ihrer Führungskraft. Im nächsten Schritt füllen Sie gemeinsam die Anzeige Schwangerschaft aus. Dieses Dokument muss dann im Dezernat Personal eingereicht werden. 

Informationen für Vorgesetzte: 

Welche Rechte und Pflichten habe ich gegenüber meinem Arbeitgeber?

Im Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) finden Sie Informationen zum Mutterschutz allgemein, Gesundheitsschutz, Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und des Mutterschutzes, Leistungen vor und nach der Geburt sowie Gesetzestexte.

Weitere Informationen, auch über das Thema Mutterschutz hinaus, finden Sie auf www.familienportal.de oder im Film: Der Mutterschutz: Was für Arbeitnehmerinnen wichtig ist.

Fristen und Termine

Die wichtigsten Fristen und Termine rund um Schwangerschaft, Geburt und Elternzeit haben wir für Sie in der Checkliste für werdende Eltern zusammengefasst.

Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt

Eindeutige „Mutterschutzfristen“ setzt das Mutterschutzgesetz in den §§ 3 und 6: Danach darf eine werdende Mutter ab sechs Wochen vor dem Geburtstermin nur noch dann weiterarbeiten, wenn sie dies selbst wünscht. Nach der Geburt des Kindes besteht dagegen ein striktes Beschäftigungsverbot von 8 Wochen (bzw. 12 Wochen bei einer Mehrlings- oder Frühgeburt); bei Frühgeburten verlängert sich die nachgeburtliche Schutzfrist um die verkürzte vorgeburtliche Schutzfrist.

Speziell für schwangere Auszubildende ist wichtig, dass zwar während des Beschäftigungsverbots nicht gearbeitet werden darf, aber die Teilnahme an einer Ausbildungsprüfung durchaus gestattet ist.

Schwanger in der Chirurgie

Spezielle Informationen für Chirurginnen in Form eines Leitfadens finden Sie unter FamSurg – Ärztinnen in der Chirurgie.

Hilfetelefon „Schwangere in Not“

Bei Bedarf bietet das Hilfetelefon unter der kostenfreien Rufnummer 0800 40 40 020 eine vertrauliche und anonyme Erstberatung zu allen Fragen rund um das Thema Schwangerschaft.

Das Hilfetelefon steht nicht nur Schwangeren selbst, sondern auch ihrem sozialen Umfeld und Fachkräften zur Verfügung. Es kann rund um die Uhr an allen Tagen im Jahr kontaktiert werden und vermittelt auf Wunsch an eine Schwangerschaftsberatungsstelle vor Ort weiter. Die Beratung wird barrierefrei sowie in 17 Fremdsprachen angeboten. Das ergänzende Internetangebot  https://onlineberatung.hilfetelefon-schwangere.de ermöglicht es, sich online zu informieren und bietet per Chat und E-Mail ebenfalls eine kostenfreie, vertrauliche und anonyme Beratung.