Pflegezeit bis zu 6 Monate

Wenn Sie eine Zeit lang ganz oder teilweise aus dem Job aussteigen möchten?

Darf ich von meinem Arbeitgeber freigestellt werden?

Ja. Sie haben die Möglichkeit, bis zu sechs Monate teilweise oder ganz aus dem Job auszusteigen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen.

Was hat es mit dem zinslosen Darlehen auf sich?

Für die Pflegezeit kann ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt werden, um den Lohnausfall abzufedern. Das Darlehen wird in monatlichen Raten ausgezahlt und später in Raten wieder zurückgezahlt.

Welcher Antrag ist nötig?

Füllen Sie bitte beide Formulare aus und reichen diese im Bereich Arbeits-und Personalrecht ein.

  • Antrag auf Pflegezeit Formular

  • Nachweis des Pflegegrades

Weitere Informationen

Nähere Informationen und einen Pflegezeit-Rechner finden Sie auf den Seiten des BMFSFJ:
Rechner: Wege zur Pflege (wege-zur-pflege.de)